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Videoüberwachung und Datenschutz: Was Sie vor der Installation wissen sollten

Das eigene Grundstück im BlickPrivate Videoüberwachung ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange sie sich auf das eigene Grundstück beschränkt. Gehwege, Straßen und Nachbargrundstücke sollten nicht erfasst werden. Moderne Kameras bieten dafür Privatzonen, mit denen Bildbereiche dauerhaft geschwärzt werden.Unternehmen haben mehr PflichtenWer als Firma Kameras einsetzt, muss die Datenschutz-Grundverordnung beachten: Es braucht einen nachvollziehbaren Zweck, Hinweisschilder vor dem überwachten Bereich und eine sinnvolle Speicherdauer. Bei Mitarbeitenden sind die Hürden besonders hoch – Aufenthaltsräume oder Umkleiden sind tabu.Aufnahmen nicht länger als nötig speichernAufnahmen sollten automatisch gelöscht werden, sobald sie für den Zweck nicht mehr gebraucht werden. Lokale Rekorder lassen sich so einstellen, dass ältere Aufnahmen überschrieben werden.Unser TippPlanen Sie Blickwinkel vor der Montage. Bei unserer Vor-Ort-Planung zeigen wir Ihnen, was jede Kamera sieht, und richten Privatzonen direkt ein. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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